top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

für die mobile Hundeschule „RebellenHunde“

 

 

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGEGENSTAND

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Lara Landschützer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „RebellenHunde“ (nachfolgend „RebellenHunde“), insbesondere für Ersttermine, Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kurse, Workshops, Seminare, Coachings und sonstige Trainings- und Beratungsleistungen.

 

1.2. Vertragspartnerin ist Lara Landschützer als Inhaberin des Einzelunternehmens mit der Geschäftsbezeichnung „RebellenHunde“. Vertragspartnerin auf Kundenseite ist die jeweils teilnehmende bzw. buchende Person, insbesondere die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.

 

1.3. Gegenstand der Leistungen von RebellenHunde ist die individuelle Beratung, Anleitung und praktische Unterstützung des Mensch-Hund-Teams. Die konkrete Leistung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung oder Ausschreibung.

 

1.4. Hundetraining ist eine Dienstleistung. Ein bestimmter Trainingserfolg, eine bestimmte Verhaltensänderung oder die vollständige Beseitigung eines bestimmten Problemverhaltens kann nicht garantiert werden. Der Trainingserfolg hängt insbesondere von der individuellen Situation des Hundes, der Mitarbeit der Bezugspersonen sowie der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte im Alltag ab.

 

1.5. RebellenHunde erbringt keine tierärztlichen, medizinischen oder sonstigen heilkundlichen Leistungen. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, Schmerzen, Verletzungen oder Verdacht auf eine Erkrankung ist eine entsprechende tierärztliche Abklärung einzuholen.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS UND ANMELDUNG

 

2.1. Die Anmeldung zu Erstterminen, Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kursen, Workshops, Seminaren und Coachings kann schriftlich, elektronisch, über ein Anmelde- oder Kontaktformular oder nach individueller Vereinbarung erfolgen.

 

2.2. Bei individuell vereinbarten Einzelterminen kommt der Vertrag grundsätzlich mit der verbindlichen Terminvereinbarung zustande. Bei Kursen, Workshops, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Anmeldung durch RebellenHunde zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2.3. Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und – soweit rechtlich erforderlich – ihrer Geltung zuzustimmen.

 

2.4. Für Coachings können grundsätzlich bis zu zwei Personen aus demselben Haushalt teilnehmen, sofern beide Personen regelmäßig mit dem Hund arbeiten. Die Teilnahme weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung von RebellenHunde.

 

2.5. Minderjährige dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache und gegebenenfalls in Begleitung bzw. mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen.

 

3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME

 

3.1. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung, soweit eine solche gesetzlich oder nach den Teilnahmebedingungen erforderlich ist.

 

3.2. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung, Sicherung und Führung des Hundes sind einzuhalten. Behördliche Auflagen und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sind von der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter eigenverantwortlich einzuhalten.

 

3.3. Am Training dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesundheitlich in der Lage sind, die jeweiligen Trainingsanforderungen zu erfüllen und von denen kein bekanntes Ansteckungsrisiko für andere Menschen oder Tiere ausgeht.

 

3.4. Akut erkrankte oder ansteckende Hunde sowie Hunde mit akutem Parasitenbefall dürfen nicht am Training teilnehmen.

 

3.5. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter verpflichtet sich, RebellenHunde vor Beginn des Trainings über alle für das Training relevanten gesundheitlichen Besonderheiten des Hundes zu informieren. Dazu gehören insbesondere bekannte Erkrankungen, Verletzungen, Schmerzen, Allergien, Medikamente, körperliche Einschränkungen, kürzlich erfolgte Operationen sowie sonstige gesundheitliche Besonderheiten.

 

3.6. Ebenso sind alle für die sichere Durchführung des Trainings relevanten Verhaltensauffälligkeiten und bekannten Auslöser rechtzeitig mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für aggressives oder ängstliches Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren, Ressourcenverteidigung sowie frühere Beiß-, Schnapp- oder Verletzungsvorfälle.

 

3.7. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter ist verpflichtet, RebellenHunde während der laufenden Betreuung unverzüglich über wesentliche Änderungen des Gesundheits- oder Verhaltenszustandes des Hundes zu informieren.

 

3.8. Läufige Hündinnen sind vor dem Training bekanntzugeben. Über die Teilnahme entscheidet RebellenHunde abhängig von Trainingsort, Trainingsziel, Gruppenzusammensetzung und individueller Situation.

 

3.9. Werden relevante gesundheitliche oder verhaltensbezogene Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, kann RebellenHunde die Teilnahme ablehnen, das Training abbrechen oder die weitere Betreuung beenden, sofern dies aus Sicherheits- oder anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

 

4. DURCHFÜHRUNG DES TRAININGS

 

4.1. Die Trainingsorte werden von RebellenHunde abhängig vom Trainingsziel, der individuellen Situation, der Gruppenzusammensetzung, den örtlichen Gegebenheiten und den Sicherheitsanforderungen festgelegt oder mit der Kundin bzw. dem Kunden vereinbart.

 

4.2. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, sicherheitsrelevanten Anweisungen von RebellenHunde unverzüglich Folge zu leisten und den Hund während des Trainings angemessen zu sichern und zu führen.

 

4.3. Die Verantwortung für den eigenen Hund verbleibt während des gesamten Trainings bei der Hundehalterin bzw. beim Hundehalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

4.4. RebellenHunde ist berechtigt, die Verwendung bestimmter Trainingsmethoden, Hilfsmittel oder Ausrüstung abzulehnen, wenn deren Verwendung gesetzlich unzulässig, aus fachlicher Sicht ungeeignet, nicht erforderlich, sicherheitsgefährdend oder mit den Trainingsgrundsätzen von RebellenHunde nicht vereinbar ist. Dies gilt auch für von Kundinnen und Kunden mitgebrachte Hilfsmittel.

 

4.5. RebellenHunde kann eine Trainingseinheit unterbrechen, verändern oder abbrechen, wenn dies aufgrund des Verhaltens eines Hundes oder Menschen, zur Abwehr einer Gefahr, zum Schutz von Personen oder Tieren, aufgrund der Witterung, örtlicher Gegebenheiten oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich erscheint.

 

4.6. Bei einer Unterbrechung oder einem Abbruch aus einem von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden Grund besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung oder Ersatz der dadurch entfallenen Trainingszeit.

 

5. MITWIRKUNG UND TRAININGSERFOLG

 

5.1. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, aktiv am Training mitzuwirken und die vermittelten Inhalte verantwortungsvoll und entsprechend der individuellen Anleitung umzusetzen.

 

5.2. Die Verantwortung für die Umsetzung der Trainingsempfehlungen im Alltag liegt bei der Kundin bzw. beim Kunden. Die Entscheidungen über den eigenen Hund bleiben bei der Hundehalterin bzw. beim Hundehalter.

 

5.3. Aufgrund der individuellen Eigenschaften und Lebensumstände von Mensch und Hund kann ein bestimmter Trainingserfolg nicht zugesichert werden.

 

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

 

6.2. Preise und Leistungsumfang können insbesondere der Website, Preisliste, Ausschreibung, einem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung entnommen werden.

 

6.3. Bei Kursen, Workshops, Seminaren und sonstigen mehrteiligen Angeboten ist die Teilnahmegebühr grundsätzlich vor Beginn des Angebots fällig. Maßgeblich sind die jeweilige Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

 

6.4. Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen. Barzahlung ist bei Erstterminen, Einzeltrainings und Gruppentrainings möglich, sofern dies von RebellenHunde angeboten wird.

 

6.5. Bei Zahlungsverzug ist RebellenHunde nach vorheriger angemessener Aufforderung berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

6.6. Gesetzliche Ansprüche auf Verzugszinsen und Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bleiben unberührt.

 

7. ABSAGE UND VERSCHIEBUNG VON ERSTTERMINEN, EINZELTRAININGS UND GRUPPENTRAININGS

 

7.1. Vereinbarte Ersttermine, Einzeltrainings und Gruppentrainings können bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder nach vorheriger Vereinbarung verschoben werden.

 

7.2. Bei einer Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann RebellenHunde eine angemessene Vergütung bzw. ein angemessenes Ausfallentgelt verlangen, soweit die kurzfristig freigewordene Trainingszeit nicht anderweitig vergeben werden kann und dies gesetzlich zulässig ist.

 

7.3. Bei kurzfristigen Absagen wird berücksichtigt, ob RebellenHunde die frei gewordene Trainingszeit noch anderweitig vergeben konnte bzw. ob Aufwendungen erspart wurden.

 

7.4. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt, soweit gesetzlich vorgesehen, der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Ausfall entstanden ist.

 

7.5. Eine Absage oder Verschiebung ist erst dann verbindlich, wenn sie bei RebellenHunde eingegangen ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs.

 

7.6. Kann ein Termin nach vorheriger Zustimmung von RebellenHunde auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden und wird der Termin von dieser Ersatzperson wahrgenommen, entfällt ein allfälliges Ausfallentgelt.

 

7.7. Verspätungen der Kundin bzw. des Kunden verkürzen grundsätzlich die vereinbarte Trainingszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Preisreduktion besteht dadurch nicht.

 

8. ABSAGE UND VERSCHIEBUNG DURCH REBELLENHUNDE

 

8.1. RebellenHunde ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Erkrankung, Unfall, unzumutbaren Witterungs- oder Verkehrsverhältnissen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen vor, die eine sichere oder zumutbare Durchführung nicht ermöglichen.

 

8.2. Bei einer Absage durch RebellenHunde wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

 

8.3. Kann eine bereits bezahlte Leistung aufgrund einer Absage durch RebellenHunde nicht erbracht werden, wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Betrag nach Wahl von RebellenHunde entweder auf einen Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

 

8.4. Bei Kursen, Workshops und Seminaren ist RebellenHunde berechtigt, eine Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Veranstaltung werden zurückerstattet oder nach Vereinbarung auf einen Ersatztermin angerechnet.

 

8.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfalls- oder sonstige Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. KURSE, WORKSHOPS UND SEMINARE

 

9.1. Für Kurse, Workshops und Seminare gelten zusätzlich die jeweils bei der Buchung angegebenen Termine, Inhalte, Preise und besonderen Teilnahmebedingungen.

 

9.2. Die Anmeldung zu einem Kurs, Workshop oder Seminar ist nach Zustandekommen des Vertrages verbindlich.

 

9.3. Bei einer Absage durch die Kundin bzw. den Kunden gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Stornobedingungen. Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem FAGG, bleiben davon unberührt.

 

9.4. Soweit keine besonderen Stornobedingungen vereinbart wurden, kann bei einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen ein angemessenes Ausfallentgelt verlangt werden, sofern die Trainings- bzw. Veranstaltungsleistung nicht anderweitig vergeben werden kann und dies gesetzlich zulässig ist.

 

9.5. Versäumte Kurseinheiten können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

9.6. Die Teilnahme kann nach vorheriger Zustimmung von RebellenHunde auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden. Ein Anspruch auf Zustimmung zu einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht.

 

9.7. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht rückerstattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

10. GESETZLICHES RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER

 

10.1. Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, die als Fernabsatzverträge oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zustande kommen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

10.2. Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

10.3. Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht nicht oder nicht mehr, soweit eine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht vorliegt.

 

10.4. Verlangt die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ausdrücklich, dass RebellenHunde bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnt, ist die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung gesondert einzuholen.

 

10.5. Wird eine Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Hierfür sind insbesondere die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die erforderliche Bestätigung über die Kenntnis der Rechtsfolgen einzuholen.

 

10.6. Wird die Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen, jedoch noch nicht vollständig erbracht, kann im Falle eines wirksamen Rücktritts unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliger Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung geschuldet sein.

 

10.7. Gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

 

10.8. Die gesetzlich erforderlichen Informationen über das Rücktrittsrecht sowie gegebenenfalls ein Muster-Rücktrittsformular werden Verbraucherinnen und Verbrauchern in der gesetzlich vorgesehenen Form zur Verfügung gestellt.

 

11. HAFTUNG UND VERANTWORTUNG

 

11.1. Die Teilnahme am Hundetraining erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen Risiken, die mit dem Umgang und der Arbeit mit Tieren verbunden sind.

 

11.2. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter bleibt für den eigenen Hund und dessen Verhalten während des Trainings verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

11.3. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter hat den eigenen Hund entsprechend den Anweisungen von RebellenHunde zu sichern und zu führen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gefährdungen und Schäden zu vermeiden.

 

11.4. Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch sie bzw. ihn oder den eigenen Hund verursacht werden.

 

11.5. RebellenHunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Personenschäden sowie nicht für Schäden, für die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Haftung nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

 

11.6. Soweit gesetzlich zulässig, haftet RebellenHunde nicht für Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten eines teilnehmenden Hundes, einer teilnehmenden Person oder eines sonstigen Dritten verursacht wurden und für die RebellenHunde keine gesetzliche Haftung trifft.

 

11.7. Die Teilnahme an Übungen und die Umsetzung von Trainingsempfehlungen erfolgen grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die Kundin bzw. der Kunde hat eine Übung abzubrechen und RebellenHunde unverzüglich zu informieren, wenn sie bzw. er eine konkrete Gefahr für Mensch oder Tier erkennt.

 

12. AUSSCHLUSS VOM TRAINING UND BEENDIGUNG DER BETREUUNG

 

12.1. RebellenHunde ist berechtigt, Teilnehmerinnen, Teilnehmer oder Hunde vom Training auszuschließen oder eine Betreuung zu beenden, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder aus einem wichtigen Grund erforderlich ist.

 

12.2. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn:

 

– sicherheitsrelevante Anweisungen wiederholt oder grob missachtet werden;

 

– Menschen oder Tiere gefährdet werden;

 

– relevante gesundheitliche oder verhaltensbezogene Informationen verschwiegen wurden;

 

– ein Hund wiederholt ein Verhalten zeigt, das eine sichere Durchführung des Trainings nicht ermöglicht;

 

– der Unterricht erheblich gestört wird;

 

– gesetzliche oder behördliche Vorgaben nicht eingehalten werden;

 

– vereinbarte Zahlungen trotz angemessener Zahlungsaufforderung nicht geleistet werden.

 

12.3. Bei einem Ausschluss aufgrund eines von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

12.4. Bei einem Ausschluss aus Sicherheitsgründen entscheidet RebellenHunde nach der konkreten Situation, ob und unter welchen Bedingungen eine spätere weitere Teilnahme möglich ist.

 

13. BILD-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN SOWIE TRAININGSUNTERLAGEN

 

13.1. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer während des Trainings sind nur mit vorheriger Zustimmung von RebellenHunde und unter Wahrung der Rechte anderer Personen zulässig.

 

13.2. Von RebellenHunde zur Verfügung gestellte Trainingsunterlagen, Texte, Videos, Konzepte und sonstige Inhalte sind ausschließlich für die persönliche Nutzung im Rahmen des gebuchten Trainings bestimmt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung von RebellenHunde nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

 

13.3. RebellenHunde kann während des Trainings Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zu internen Dokumentations- und Ausbildungszwecken erstellen, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

 

13.4. Eine Veröffentlichung oder Nutzung von Aufnahmen zu Werbe-, Marketing- oder Öffentlichkeitsarbeitszwecken, auf denen eine Kundin bzw. ein Kunde erkennbar ist, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung, soweit eine solche gesetzlich erforderlich ist.

 

13.5. Die gesonderte Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Training, soweit die Aufnahme nicht für die Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich ist.

 

14. DATENSCHUTZ

 

14.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

 

14.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsanbahnung und -abwicklung, Terminverwaltung, Rechnungslegung, Kommunikation und Durchführung der gebuchten Leistungen.

 

14.3. Nähere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von RebellenHunde zu entnehmen.

 

15. KOMMUNIKATION UND KONTAKTAUFNAHME

 

15.1. Vereinbarte Termine, Änderungen und Absagen können, sofern von RebellenHunde angeboten, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden.

 

15.2. Für die Kommunikation über WhatsApp gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Hinweise von RebellenHunde.

 

15.3. Eine laufende kostenlose Beratung außerhalb der gebuchten Trainingsleistung ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

15.4. Umfangreichere Beratungs-, Betreuungs- oder Nachbereitungsleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können nur nach vorheriger Vereinbarung gesondert verrechnet werden.

 

16. ÄNDERUNGEN DER AGB

 

16.1. Für neu abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

16.2. Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Kundin bzw. der Kunde den Änderungen wirksam zustimmt oder eine gesetzlich zulässige Änderungsmöglichkeit besteht.

 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

17.2. Anstelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist nicht durch eine Bestimmung zu ersetzen, die die Kundin bzw. den Kunden weitergehend belastet, als dies gesetzlich zulässig ist.

 

17.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und – soweit gesetzlich zulässig – des UN-Kaufrechts.

 

17.4. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Eine davon zum Nachteil der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.

 

ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

 

Lara Landschützer

Einzelunternehmerin

Geschäftsbezeichnung: RebellenHunde

Neubergenstraße 6–8

1150 Wien, Österreich

 

E-Mail: office@rebellenhunde.com

Telefon: +43 676 5758139

Website: www.rebellenhunde.com

GISA-Zahl: 39927385

Stand: August 2026

bottom of page